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Bildungsurlaub |
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Das Bildungswerk Stenden ist eine anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Alle drei bis fünftägigen Veranstaltungen des Bildungswerk Stenden sind als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt. Am 28.03.2000 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Kraft getreten. Arbeitnehmer-/innen und Angestellte in Nordrhein-Westfalen in Betrieben ab zehn Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr mit Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung. Für Betriebe mit zehn bis fünfzig Beschäftigten bestehen Beschränkungen. Maximal 10% der Arbeitnehmer/innen im Betrieb können pro Kalenderjahr Bildungsurlaub beanspruchen. Es besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub von zwei Kalenderjahren zusammenzufassen und entsprechend zu kombinieren. Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, ist dies dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Dem Antrag ist das Seminarprogramm und der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung beizufügen. Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen gerne zu. Die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber nachzuweisen. Sie erhalten von uns am Ende der Veranstaltung eine entsprechende Teilnahmebestätigung |