Teilnahmebedingungen

A. I. Teilnahmebedingungen für Studienseminare mit Reiseleistungen

Das Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des Neue Gesellschaft Niederrhein e.V.,
Verwaltungsanschrift desselben ist

Kavalleriestr. 16
40213 Düsseldorf.

Das Bildungswerk Stenden ist anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen.

In den Fällen, in denen das Bildungswerk Stenden ein Studienseminar mit Reiseleistungen durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen der Anmelderin/dem Anmeldender und dem Bildungswerk Stenden nach den nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Studienseminare mit Reiseleistungen sowie den §§ 651a ff. BGB.

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet die Kundin/der Kunde dem Bildungswerk Stenden den Abschluss eines Studienseminarvertrages verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch die Anmelderin/den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmenden, für deren Verpflichtung die Anmelderin/der Anmelder wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Kundin/Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Studienseminarbestätigung (Rechnung), die schriftlich oder auf elektronischem Wege zugestellt werden kann.

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung wählt die Kundin/der Kunde die Zahlungsweise aus (Banküberweisung, Scheck oder Barzahlung). Mit Vertragsschluss wird der Kundin/dem Kunden eine Studienseminarbestätigung und ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB zugestellt/übergeben. Nach Eingang der Zahlung werden der Kundin/dem Kunden die Studienseminarunterlagen umgehend zugestellt. Dies kann postalisch, auf elektronischem Wege oder per Übergabe erfolgen.

Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, werden die Studienseminarunterlagen (wenn möglich) beim Leistungsträger (Hotel oder Pension) hinterlegt.

Zur Sicherung der Studienseminarteilnehmerin/des Studienseminarteilnehmers hat der Veranstalter laut § 651k BGB dem Studienseminarteilnehmer einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. Der Studienseminarveranstalter darf Zahlungen der Studienseminarteilnehmerin/des Studienseminarteilnehmers auf den Studienseminarpreis vor Beendigung des Studienseminars nur dann fordern oder annehmen, wenn er der Teilnehmerin/dem Teilnehmer einen Sicherungsschein übergeben hat.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Studienseminarleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach der Beschreibung auf der Website oder einer Beschreibung in anderer schriftlicher Form des Bildungswerks Stenden und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Studienseminarbestätigung.

4. Warenversand

Die Versendung der Tickets sowie der Studienseminarunterlagen erfolgt auf Risiko der Kundin/des Kunden. Dieses gilt auch bei "frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch das Bildungswerk Stenden

5. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch die Kundin/den Kunden/Ersatzperson

Lässt sich die Kundin/der Kunde vor Studienseminarbeginn durch eine Dritte/einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche der Kundin/des Kunden werden bis einschließlich zum 22. Tag vor Studienseminarantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person und Erstattung der entstehenden Mehrkosten berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche der Kundin/des Kunden nur nach Rücktritt vom Studienseminarvertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt die Kundin/der Kunde vom Studienseminarvertrag zurück oder tritt sie/er das Studienseminar nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Studienseminarvorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Teilnehmenden:

  • bis zum 30. Tag vor Studienseminarantritt 5%

  • vom 29. bis 23. Tag vor Studienseminarantritt 10%

  • vom 22. bis 16. Tag vor Studienseminarantritt 20%

  • vom 15. bis 7. Tag vor Studienseminarantritt 40%

  • vom 6. bis 1. Tag vor Studienseminarantritt 70%

  • bei Nichtantritt des Studienseminars 100% des Studienseminarpreises.

    Der Kundin/Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten.
    Bei Eintrittskarten wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 100% erhoben, wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

    6. Abweichungen

    Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.
    Macht die Kundin/der Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart oder kein Schaden entstanden ist, hat sie/er hierfür den Nachweis zu führen.
    Richtet sich die Höhe des Pauschalstudienseminarpreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt eine/einer der mitangemeldeten Studienseminarteilnehmerinnen/Studienseminarteilnehmer vom Studienseminarvertrag zurück, berechnet sich der Studienseminarpreis für die verbleibenden Teilnehmerinnen/Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Studienseminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Studienseminarvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtleistung des gebuchten Studienseminars nicht beeinträchtigt wird.

    7. Mindestteilnahmezahl

    Bei Studienseminaren, für die eine Mindestteilnahmezahl erforderlich ist und die erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vor Studienseminarbeginn zurücktreten. Die Erklärung, dass die Teilnahmezahl nicht erreicht ist und das Studienseminar deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat der Kundin/dem Kunden unmittelbar, spätestens eine Woche vor dem vertraglich vereinbarten Studienseminarbeginn zuzugehen.
    Bei fehlender Angabe über eine Mindestteilnahmezahl kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Antritt des Studienseminars vom Studienseminarvertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Seminar so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung des Studienseminars entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf dieses Studienseminar, bedeuten würde.
    Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird das Studienseminar aus diesem Grund abgesagt, erhält die Kundin/der Kunde den eingezahlten Studienseminarpreis unverzüglich zurückerstattet.

    8. Leistungs- und Preisänderungen

    Entfällt.

    9. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

    Werden Studienseminarleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann die Kundin/der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für die Kundin/den Kunden zumutbar ist und der Studienseminarmangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat die Kundin/der Kunde den Mangel unverzüglich beim Kundenservice des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn der Kundin/dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt die Kundin/der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist sie/er von Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Studienseminarvertrages durch die Kundin/den Kunden wegen eines Studienseminarmangels, der das Studienseminar erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem die Kundin/der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

    10. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung/Abtretung

    Will die Kundin/der Kunde gegen den Veranstalter Ansprüche aus dem Studienseminarvertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend machen, so hat sie/er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Studienseminars gegenüber dem Bildungswerk Stenden, St.Huberter Str. 11, 47647 Kerken, anzumelden. Leistungsträger, Studienseminarleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung der Kundin/des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, die Kundin/der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können von der Kundin/vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Studienseminarteilnehmenden, die die Kundin/der Kunde bei der Studienseminaranmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Vertragliche Ansprüche der Kundin/des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem das Studienseminar dem Vertrage nach enden sollte. Hat die Kundin/der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

    11. Beschränkung der Haftung

    Bei vertraglicher Haftung:
    Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Studienseminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden der Kundin/des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen der Kundin/dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

    Fremdleistungen:
    Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Studienseminarausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

    12. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

    Der Veranstalter informiert die Kundin/den Kunden auf seiner Website und in den Studienseminarunterlagen über die für deutsche Staatsangehörige jeweils (Stand der Drucklegung) geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Zielland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Angehörigen anderer Staaten erteilt das jeweilige Konsulat des Ziellandes Auskunft.

A II. Sonstige Bestimmungen

  1. Datenschutz und Datenverarbeitung Das Bildungswerk Stenden bearbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Das Bildungswerk Stenden ist berechtigt, diese Daten an von ihnen mit der Durchführung des Reisevertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

  2. Schlussklauseln Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kerken. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Kerken.

  3. Salvatorische Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbedingungen.

B.I. Teilnahmebedingungen für Seminarveranstaltungen ohne Reiseleistungen

Das Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des Neue Gesellschaft Niederrhein e.V., Verwaltungsanschrift desselben ist
Kavalleriestr. 16
40213 Düsseldorf.
Das Bildungswerk Stenden ist anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen.

In den Fällen, in denen Veranstaltungen ohne Erbringung von Reiseleistungen angeboten werden (Seminarveranstaltungen), gilt abweichend folgendes:

  1. Abschluss des Seminarvertrages Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch die Anmelderin/den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmenden, für deren Verpflichtung die Anmelderin/der Anmelder wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Anmelderin/Der Anmelder erhält eine Anmeldebestätigung.

  2. Bezahlung Bei der Anmeldung wählt die Kundin/der Kunde die Zahlungsweise aus (Scheck, Banküberweisung oder Barzahlung). Die Kundin/Der Kunde hat mit der Anmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 30,- zu zahlen, die bei Teilnahme an der Veranstaltung mit den Teilnahmegebühren verrechnet wird.

  3. Leistungen Der Umfang der vertraglich geschuldeten Seminarleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach der Beschreibung auf der Website oder einer Beschreibung in anderer schriftlicher Form des Bildungswerks Stenden.

  4. Anmeldung/Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch die Kundin/den Kunden/Ersatzperson Umbuchungswünsche der Kundin/des Kunden werden bis einschließlich zum 22. Tag vor Seminarantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen Erstattung der entstehenden Mehrkosten berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche der Kundin/des Kunden nur nach Rücktritt vom Seminarvertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
    Tritt die Kundin/der Kunde vom Seminarvertrag zurück oder tritt sie/er das Seminar nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

Diese pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Teilnehmenden:

vom 21. bis 16. Tag vor Seminarantritt 20%

vom 15. bis 7. Tag vor Seminarantritt 40%

vom 6. bis 1. Tag vor Seminarantritt 70%

bei Nichtantritt des Seminars 100% des Seminarpreises.

Tritt die Kundin/der Kunde vor den oben genannten Zeitpunkten vom Seminarvertrag zurück, wird die bei Anmeldung gezahlte Bearbeitungsgebühr als Schadenspauschale einbehalten. Der Kundin/Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten. Bei Eintrittskarten wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 100% erhoben, wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

  1. Abweichungen Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Macht die Kundin/der Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart oder kein Schaden entstanden ist, hat sie/er hierfür den Nachweis zu führen.

  2. Mindestteilnahmezahl Bei Seminaren, für die eine Mindestteilnahmezahl erforderlich ist und die erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter zum Seminarbeginn zurücktreten. Die Erklärung, dass die Teilnahmezahl nicht erreicht ist und das Seminar deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat der Kundin/dem Kunden unmittelbar zuzugehen. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird das Seminar aus diesem Grund abgesagt, so erhält die Kundin/der Kunde den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurückerstattet.

  3. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Besucherinnen/Besuchern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters oder einer Erfüllungsgehilfin/eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

B II. Sonstige Bestimmungen

  1. Datenschutz und Datenverarbeitung Das Bildungswerk Stenden bearbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden vom Bildungswerk Stenden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

  2. Schlussklauseln Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kerken. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Kerken.

  3. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbedingungen.

Stand: 01.08.2003

Die Teilnahmebedingungen und AGB`s finden Sie als PDF - Datei im Downloadbereich.