|
Teilnahmebedingungen
A. I.
Teilnahmebedingungen für Studienseminare mit Reiseleistungen
Das
Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des Neue Gesellschaft Niederrhein
e.V.,
Verwaltungsanschrift desselben ist
Kavalleriestr.
16
40213 Düsseldorf.
Das
Bildungswerk Stenden ist anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz
des Landes Nordrhein Westfalen.
In den Fällen,
in denen das Bildungswerk Stenden ein Studienseminar mit Reiseleistungen durchführt,
regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen der Anmelderin/dem Anmeldender und
dem Bildungswerk Stenden nach den nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Studienseminare mit Reiseleistungen sowie den §§ 651a ff. BGB.
1. Abschluss
des Vertrages
Mit der
Anmeldung bietet die Kundin/der Kunde dem Bildungswerk Stenden den Abschluss
eines Studienseminarvertrages verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich
erfolgen. Sie erfolgt durch die Anmelderin/den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmenden, für deren Verpflichtung die
Anmelderin/der Anmelder wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die
Kundin/Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine
Studienseminarbestätigung (Rechnung), die schriftlich oder auf elektronischem
Wege zugestellt werden kann.
2. Bezahlung
Bei der
Anmeldung wählt die Kundin/der Kunde die Zahlungsweise aus (Banküberweisung,
Scheck oder Barzahlung). Mit Vertragsschluss wird der Kundin/dem Kunden eine
Studienseminarbestätigung und ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB
zugestellt/übergeben. Nach Eingang der Zahlung werden der Kundin/dem Kunden die
Studienseminarunterlagen umgehend zugestellt. Dies kann postalisch, auf
elektronischem Wege oder per Übergabe erfolgen.
Sollte dies aus
zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, werden die
Studienseminarunterlagen (wenn möglich) beim Leistungsträger (Hotel oder
Pension) hinterlegt.
Zur Sicherung
der Studienseminarteilnehmerin/des Studienseminarteilnehmers hat der
Veranstalter laut § 651k BGB dem Studienseminarteilnehmer einen unmittelbaren
Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut zu verschaffen und durch
Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung
(Sicherungsschein) nachzuweisen. Der Studienseminarveranstalter darf Zahlungen
der Studienseminarteilnehmerin/des Studienseminarteilnehmers auf den
Studienseminarpreis vor Beendigung des Studienseminars nur dann fordern oder
annehmen, wenn er der Teilnehmerin/dem Teilnehmer einen Sicherungsschein übergeben
hat.
3.
Leistungen/Preise
Der Umfang der
vertraglich geschuldeten Studienseminarleistungen bestimmt sich grundsätzlich
nach der Beschreibung auf der Website oder einer Beschreibung in anderer
schriftlicher Form des Bildungswerks Stenden und den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Studienseminarbestätigung.
4.
Warenversand
Die Versendung
der Tickets sowie der Studienseminarunterlagen erfolgt auf Risiko der Kundin/des
Kunden. Dieses gilt auch bei "frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des
Transportunternehmens erfolgt durch das Bildungswerk Stenden
5. Rücktritt/Kündigung
und Umbuchung durch die Kundin/den Kunden/Ersatzperson
Lässt sich die
Kundin/der Kunde vor Studienseminarbeginn durch eine Dritte/einen Dritten
ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person erhoben.
Umbuchungswünsche der Kundin/des Kunden werden bis einschließlich zum 22. Tag
vor Studienseminarantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von Euro 30,- pro Person und Erstattung der entstehenden
Mehrkosten berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche der
Kundin/des Kunden nur nach Rücktritt vom Studienseminarvertrag gemäß den
nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
Tritt die Kundin/der Kunde vom Studienseminarvertrag zurück oder tritt sie/er
das Studienseminar nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten
als angemessenen Ersatz für die getroffenen Studienseminarvorkehrungen und
seine Aufwendungen verlangen.
Diese
pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Teilnehmenden:
-
bis zum 30.
Tag vor Studienseminarantritt 5%
-
vom 29. bis
23. Tag vor Studienseminarantritt 10%
-
vom 22. bis
16. Tag vor Studienseminarantritt 20%
-
vom 15. bis
7. Tag vor Studienseminarantritt 40%
-
vom 6. bis 1.
Tag vor Studienseminarantritt 70%
-
bei
Nichtantritt des Studienseminars 100% des Studienseminarpreises.
Der
Kundin/Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens
vorbehalten.
Bei Eintrittskarten wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 100% erhoben,
wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist.
6.
Abweichungen
Der
Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten
vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.
Macht die Kundin/der Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer
Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart oder kein
Schaden entstanden ist, hat sie/er hierfür den Nachweis zu führen.
Richtet sich die Höhe des Pauschalstudienseminarpreises nach der
Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt
eine/einer der mitangemeldeten
Studienseminarteilnehmerinnen/Studienseminarteilnehmer vom
Studienseminarvertrag zurück, berechnet sich der Studienseminarpreis für die
verbleibenden Teilnehmerinnen/Teilnehmer entsprechend der reduzierten
Belegungszahl neu. Änderungen und Abweichungen unwesentlicher
Studienseminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Studienseminarvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit dadurch die Gesamtleistung des gebuchten Studienseminars
nicht beeinträchtigt wird.
7.
Mindestteilnahmezahl
Bei
Studienseminaren, für die eine Mindestteilnahmezahl erforderlich ist und die
erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vor
Studienseminarbeginn zurücktreten. Die Erklärung, dass die Teilnahmezahl
nicht erreicht ist und das Studienseminar deshalb geändert oder nicht
durchgeführt wird, hat der Kundin/dem Kunden unmittelbar, spätestens eine
Woche vor dem vertraglich vereinbarten Studienseminarbeginn zuzugehen.
Bei fehlender Angabe über eine Mindestteilnahmezahl kann der Veranstalter bis
vier Wochen vor Antritt des Studienseminars vom Studienseminarvertrag zurücktreten,
wenn die Durchführung des Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
dieses Seminar so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung
des Studienseminars entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf dieses Studienseminar, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat. Wird das Studienseminar aus diesem Grund
abgesagt, erhält die Kundin/der Kunde den eingezahlten Studienseminarpreis
unverzüglich zurückerstattet.
8.
Leistungs- und Preisänderungen
Entfällt.
9. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden
Studienseminarleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann die Kundin/der
Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann
Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht
wird, sofern dies für die Kundin/den Kunden zumutbar ist und der
Studienseminarmangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde
bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein
Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist die Kundin/der Kunde
verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen,
um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger
nicht sofort Abhilfe, hat die Kundin/der Kunde den Mangel unverzüglich beim
Kundenservice des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn der Kundin/dem
Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
Unterlässt die Kundin/der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist sie/er
von Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Studienseminarvertrages durch die Kundin/den Kunden wegen
eines Studienseminarmangels, der das Studienseminar erheblich beeinträchtigt,
ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet,
nachdem die Kundin/der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist
gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10.
Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung/Abtretung
Will die
Kundin/der Kunde gegen den Veranstalter Ansprüche aus dem
Studienseminarvertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend machen, so hat
sie/er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung des Studienseminars gegenüber dem Bildungswerk
Stenden, St.Huberter Str. 11, 47647 Kerken, anzumelden.
Leistungsträger, Studienseminarleitungen oder andere örtliche Vertretungen
sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die
Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung der Kundin/des Kunden vor ihrem
Ablauf zugegangen ist, es sei denn, die Kundin/der Kunde ist ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können
von der Kundin/vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende
Familienangehörige bzw. im Namen von Studienseminarteilnehmenden, die die
Kundin/der Kunde bei der Studienseminaranmeldung vertreten hat, angemeldet
werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender
Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den
Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine
Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Vertragliche Ansprüche der Kundin/des
Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem das Studienseminar dem Vertrage nach enden sollte. Hat die
Kundin/der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
11. Beschränkung
der Haftung
Bei
vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche
Schäden sind, ist auf den dreifachen Studienseminarpreis beschränkt, soweit
ein Schaden der Kundin/des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen der Kundin/dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der
Studienseminarausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
12. Pass-,
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der
Veranstalter informiert die Kundin/den Kunden auf seiner Website und in den
Studienseminarunterlagen über die für deutsche Staatsangehörige jeweils
(Stand der Drucklegung) geltenden Bestimmungen für die Einreise in das
Zielland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Angehörigen
anderer Staaten erteilt das jeweilige Konsulat des Ziellandes Auskunft.
A II.
Sonstige Bestimmungen
-
Datenschutz
und Datenverarbeitung Das Bildungswerk Stenden bearbeitet Ihre
personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail,
Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Das
Bildungswerk Stenden ist berechtigt, diese Daten an von ihnen mit der Durchführung
des Reisevertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig
ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
-
Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kerken.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenen Streitigkeiten Kerken.
-
Salvatorische
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Vertragsbedingungen.
B.I.
Teilnahmebedingungen für Seminarveranstaltungen ohne Reiseleistungen
Das
Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des Neue Gesellschaft Niederrhein
e.V., Verwaltungsanschrift desselben ist
Kavalleriestr. 16
40213 Düsseldorf.
Das Bildungswerk Stenden ist anerkannte Einrichtung nach dem
Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein Westfalen.
In den Fällen,
in denen Veranstaltungen ohne Erbringung von Reiseleistungen angeboten werden
(Seminarveranstaltungen), gilt abweichend folgendes:
-
Abschluss
des Seminarvertrages Die Anmeldung soll schriftlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch die Anmelderin/den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmenden, für deren Verpflichtung die
Anmelderin/der Anmelder wie für ihre/seine eigenen Verpflichtungen
einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.
Die Anmelderin/Der Anmelder erhält eine Anmeldebestätigung.
-
Bezahlung
Bei der Anmeldung wählt die Kundin/der Kunde die Zahlungsweise aus (Scheck,
Banküberweisung oder Barzahlung). Die Kundin/Der Kunde hat mit der
Anmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 30,- zu zahlen, die bei
Teilnahme an der Veranstaltung mit den Teilnahmegebühren verrechnet wird.
-
Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Seminarleistungen bestimmt sich
grundsätzlich nach der Beschreibung auf der Website oder einer Beschreibung
in anderer schriftlicher Form des Bildungswerks Stenden.
-
Anmeldung/Rücktritt/Kündigung
und Umbuchung durch die Kundin/den Kunden/Ersatzperson Umbuchungswünsche
der Kundin/des Kunden werden bis einschließlich zum 22. Tag vor
Seminarantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen Erstattung der
entstehenden Mehrkosten berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche
der Kundin/des Kunden nur nach Rücktritt vom Seminarvertrag gemäß den
nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
Tritt die Kundin/der Kunde vom Seminarvertrag zurück oder tritt sie/er das
Seminar nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten
als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine
Aufwendungen verlangen.
Diese
pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Teilnehmenden:
vom 21. bis 16.
Tag vor Seminarantritt 20%
vom 15. bis 7.
Tag vor Seminarantritt 40%
vom 6. bis 1.
Tag vor Seminarantritt 70%
bei
Nichtantritt des Seminars 100% des Seminarpreises.
Tritt die
Kundin/der Kunde vor den oben genannten Zeitpunkten vom Seminarvertrag zurück,
wird die bei Anmeldung gezahlte Bearbeitungsgebühr als Schadenspauschale
einbehalten. Der Kundin/Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder
geringeren Schadens vorbehalten. Bei Eintrittskarten wird grundsätzlich eine
Stornogebühr von 100% erhoben, wenn ein Weiterverkauf nicht möglich ist.
-
Abweichungen
Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten
vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Macht die
Kundin/der Kunde geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als
in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart oder kein Schaden
entstanden ist, hat sie/er hierfür den Nachweis zu führen.
-
Mindestteilnahmezahl
Bei Seminaren, für die eine Mindestteilnahmezahl erforderlich ist und die
erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter zum
Seminarbeginn zurücktreten. Die Erklärung, dass die Teilnahmezahl nicht
erreicht ist und das Seminar deshalb geändert oder nicht durchgeführt
wird, hat der Kundin/dem Kunden unmittelbar zuzugehen. Ein Rücktrittsrecht
des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat. Wird das Seminar aus diesem Grund abgesagt, so erhält
die Kundin/der Kunde den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurückerstattet.
-
Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen/Teilnehmern und
Besucherinnen/Besuchern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters oder einer Erfüllungsgehilfin/eines
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände,
mitgebrachte Arbeitsmaterialien und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
B II.
Sonstige Bestimmungen
-
Datenschutz
und Datenverarbeitung Das Bildungswerk Stenden bearbeitet Ihre
personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail,
Telefonnummer etc.) werden vom Bildungswerk Stenden in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
-
Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kerken. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen
Streitigkeiten Kerken.
-
Salvatorische
Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für
die vorliegenden Vertragsbedingungen.
Stand:
01.08.2003
Die
Teilnahmebedingungen und AGB`s finden Sie als PDF - Datei im Downloadbereich. |